Bei der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse sollten ‚Menschenansammlungen‘ vermieden werden:
Das staatliche Schulamt informiert wie folgt:
geänderter § 62 der VOGSV:
„……….In der Zeit vom 27. April 2020 bis zum 31. März 2021 kann die Schulleiterin oder der Schulleiter … einen oder mehrere Termine für die Zeugnisausgabe festlegen. ……….
„Es ist laut VOGSV möglich, an mehreren Terminen die Zeugnisse auszugeben. Das heißt, Sie als Schulleitung entscheiden, in Rücksprache mit dem Schulelternbeirat, wie Sie unter pandemischen Bedingungen eine Zeugnisausgabe regeln möchten. Die Aussage in der VOGSV bedeutet nicht, da es wieder zu einer Präsenzpflicht am letzten Schultag kommt. Bitte versuchen Sie eine größere Ansammlung von Schüler*innen in der Schule zusätzlich zu den in Präsenz beschulten Schüler*innen zu vermeiden. Abholtermine für die Zeugnisse könnten auch gestaffelt und individuell erfolgen.“
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